Wie wird man Immobilienmakler?
Immobilienmakler kann grundsätzlich jeder werden, egal ob Berufsanfänger oder Quereinsteiger. Ein selbstständiger Immobilienmakler, braucht eine Gewerbeerlaubnis nach §34C GewO.
Trifft einer der folgenden drei Punkte zu, kann die Behörde die Zulassung verweigern:
- Der Antragsteller ist in den letzten fünf Jahren „wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden“.
- Der Antragsteller ist aktuell in ein Insolvenzverfahren verwickelt.
- Der Antragsteller besitzt keine Berufshaftpflichtversicherung (für Wohnimmobilienverwalter).
Folgende Unterlagen sind einzureichen, wenn man sich als Immobilienmakler selbstständig machen will:
- Der ausgefüllte „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung“, erhältlich in der Kreisverwaltungsbehörde oder online
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Neben den formellen Kriterien muss ein Immobilienmakler ein umfassendes Wissen zu technischen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Immobilie haben und stets aktuell halten.
Wenn Sie eine soziale Kompetenz, hohes Engagement und lebenslanges Lernen für Sie selbstverständlich ist, könnte der Immobilienmakler der richtige Beruf für Sie sein.