Auktionen

Wie läuft eine Auktion ab?

  1. Der Verkäufer schließt einen Auktionsvertrag mit dem Auktionator ab
  2. Es wird ein angemessenes Mindestgebot auf Basis eines Gutachtens festgesetzt
  3. Das Objekt wird einem angemessenen Publikum vorgestellt
  4. Interessenten weisen nach, dass sie das Mindestgebot und ihre maximale Preisvorstellung zahlen können
  5. Es erfolgen Besichtigungen der bestätigten Interessenten
  6. Ein Auktionstermin wird festgesetzt und die Kaufinteressenten und der Verkäufer dazu eingeladen
  7. Das Objekt wird noch einmal vorgestellt
  8. Die Kaufinteressenten geben durch eindeutige Signale ihre Kaufbereitschaft für das verkündete Gebot bekannt
  9. Das Gebot wird jeweils in Höhe der zuvor festgesetzten Steigerungsrate erhöht, bis nur noch ein Bieter übrig ist
  10. Der Bieter mit dem Höchstgebot erhält den Zuschlag, das zweithöchste Gebot, erhält ein zusätzliches Optionsrecht
  11. Wenn der Verkäufer das Höchstgebot akzeptiert, wird mit dem Käufer ein notarieller Kaufvertrag geschlossen
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„Die fairste Art eine Immobilie höchstbietend zu verkaufen.“

Vorteile

Für den Verkäufer

 

Höchstes Maß an Sicherheit

  • Durch ein Gutachten, das den Wert der Immobilie widergibt und die Basis für ein realistisches Mindestgebot gibt.

Höchstpreis-Garantie

  • Keine Absprachen mit einem Makler möglich, nur der Höchstbietende bekommt den Zuschlag.

Planbarer Finanzzufluss

  • Durch festgesetzten Auktions-Termin, zugelassenen Bietern und festgesetzter Mindestpreis.

Absolute Diskretion

  • Keine unnötigen Belästigungen von „nur neugierigen“ Marktteilnehmern.
  • Auf Wunsch Versteigerung nur an ein bestimmtes Publikum ohne unnötige Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu wecken.

Klare Kostenübersicht

  • Kosten sind klar definiert und überschaubar auf der erbrachten Leistung abgestimmt.

 

Vorteile

Für den Käufer

 

Höchstes Maß an Sicherheit

  • Durch ein Gutachten und damit verbunden, umfangreiche, sachverständige Beratung und Objektdokumentation.

Höchstes Maß an Transparenz

  • Keine unfairen Preisverhandlungen hinter dem Rücken. Klare gesetzliche und vertragliche Vorgaben zum Auktionsablauf

Garantie: Sie zahlen nie zu viel!

  • Denn das Höchstgebot resultiert aus den vorangegangenen Geboten, so dass Sie nur soviel zahlen, wie nötig ist, um den Zuschlag zu erhalten

Häufige Fragen:

Warum ist die Immobilienauktion die fairste Art eine Immobilie höchstbietend zu verkaufen?

Besonders auf Märkten mit hoher Nachfrage – wie es zunehmend auch in Norddeutschland der Fall ist – ist es schwer auf Anhieb einen angemessenen Preis zu finden.

Bei einer Immobilienauktion bekommt der Verkäufer den maximalen Preis, der zum Auktionszeitpunkt möglich ist und der Käufer zahlt nur so viel, wie es nötig ist.

Im Rahmen eines seriösen Maklergeschäfts stellt das den Makler vor einem Problem. Zwar gibt es auch die Makler-Vertriebsform des „Bieterverfahrens“, jedoch ist diese intransparent und wird leider von unseriösen Marktteilnehmern genutzt, um den Kaufpreis künstlich in die Höhe zu treiben.

Dazu kommt, dass für eine Auktion ein angemessenes Mindestgebot ermittelt werden muss. In der Regel geschieht dies durch ein Gutachten.

Die Vorteile für den Verkäufer sind:

  • Überschaubare Kosten
  • Höchstes Maß an Sicherheit durch sachverständige Beratung
  • Höchstgebot-Garantie
  • absolute Diskretion möglich

Die Vorteile für den Käufer sind:

  • Höchstes Maß an Sicherheit durch ein Gutachten
  • Höchstes Maß an Transparenz
  • Sie zahlen niemals zu viel

Angebote und Preise

Erstellung eines Gutachtens und Mindestgebotfestsetzung

je nach dem wie umfangreich/vollständig und rechtssicher Ihre eigenen Objektunterlagen und Informationen sind, genügt als Basis für die Mindestgebotfestsetzung ein Vollgutachten oder ein Verkehrswertgutachten. Produktdetails hierzu finden Sie unter der Rubrik "Gutachten" auf unserer Webseite.

Ab 750 / 1.500 € *

Mindestgebotfestsetzung mit einem vorhandenen Gutachten

Sofern Sie bereits ein Verkehrswertgutachten haben, welches die gesetzlichen Anforderungen der ImmoWertV erfüllt, können wir dieses plausibilisieren und auf dessen Basis ein Mindestgebot festsetzen.

Ab 250 € *

Durchführung der Auktion

Folgende Entgelte werden für den Verkäufer für die Durchführung der Versteigerung fällig, sofern keine andere Entgelte vereinbart wurden -

inklusive Terminvereinbarung und Einladung.

Versteigerung im geschlossenen Rahmen in Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder des Auftraggebers: ab 150,00€

Versteigerung in externen Räumlichkeiten exkl. Bewirtung bis 10 Bietern 250,00€*²

Versteigerung in externen Räumlichkeiten exkl. Bewirtung bis 20 Bietern 350,00€*²

Versteigerung in externen Räumlichkeiten exkl. Bewirtung ab 21 Bietern 500,00€*²

*² zzgl. anteilige Raummiete

Kosten für den Käufer

Nach Abschluss des Notariellen Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung einer Courtage in Höhe einer "marktüblichen Provision" verpflichtet. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Mindestgebot und den sonstigen Vereinbarungen gemäß des Versteigerungsvertrages.

2,5 – 6  %*

* Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

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