Grundsätzlich ja. Da Ihre Eigentumswohnung Sondereigentum ist, fällt diese nicht im Zuständigkeitsbereich des WEG-Verwalters. Daher können Sie die Hausverwaltung frei wählen. Es kann aber sinnvoll sein, dass Sie dieses Verwaltung ebenfalls über den WEG-Verwalter beauftragen, da dieser das Gebäude am besten kennt und bereits zuverlässige Handwerker und Dienstleister für das Objekt haben sollte, um schnell und günstig im Bedarfsfall reagieren zu können. Prüfen Sie also unbedingt dessen Angebot, wenn Sie einen Verwalter für Ihre Eigentumswohnung suchen.
Ist ein öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger besser als ein DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger? Arbeiten Sie auch mit solchen zusammen?
In der Regel nein. Ein ö.b.u.v. Sachverständiger ist eine nur in Deutschland vertretene Form eines qualifizierten Sachverständigen. Der...