In der Regel nein.
Ein ö.b.u.v. Sachverständiger ist eine nur in Deutschland vertretene Form eines qualifizierten Sachverständigen. Der zertifizierte Sachverständige ist, wenn die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt ist, europaweit anerkannt.
Ein ö.b.u.v. Sachverständiger wir von der zuständigen Kammer nach dessen individuellen Kriterien geprüft. Ein zertifizierter Sachverständiger/Gutachter wird nach europaweit gültigen Normen von akkreditierten Stellen, nach festgesetzten und überwachten Kriterien, geprüft.
Ein ö.b.u.v. Sachverständiger erhält seinen Titel für den Bestellungszeitraum, wenn er mehrere Jahre als Gutachter tätig war, die Prüfungsgutachten eingereicht hat und die besagte Prüfung abgelegt hat. Es besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf öffentlicher Bestellung, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Der zertifizierte Sachverständige muss all das ebenfalls erfüllen, darüber hinaus wird er aber über die gesamte Zertifizierungsdauer überwacht, muss Fortbildungsnachweise und jedes Jahr ein Gutachten zur Überprüfung einreichen.
Da die entsprechend zertifizierten Gutachter/Sachverständigen genauso von den meisten Stellen – vor allem europaweit – anerkannt und umfangreicher Überwacht werden, sind die zertifizierten Sachverständigen unserer Meinung nach die bessere Wahl, weswegen wir bevorzugt mit diesen zusammenarbeiten.