Gutachten

Aktuelle Referenzen unserer Gutachter:

  • Verkehrswertgutachten: Wohn- und Geschäftshaus in Preetz – Marktwert 1.800.000 Euro
  • Projektgutachten: EFH/ZFH in Kiel-Wik – Marktwert 585.000 Euro
  • Verkehrswertgutachten: Architekten-Wohnhaus mit drei Wohnungen in Preetz – Marktwert 420.000 Euro
  • Markt- und Beleihungswertgutachten: Bürokomplex in Flensburg – Marktwert 5.800.000 Euro
  • Verkehrswertgutachten: Eigentumswohnung in Altenholz-Stift – Marktwert 220.000 Euro
  • Verkehrswertgutachten: Doppelhaushälfte in Altenholz-Knoop – Marktwert 325.000 Euro
  • Verkehrswertgutachten: Mehrfamilienhaus in Kiel-Wik – Marktwert 1.500.000 Euro
  • Markt- und Beleihungswertgutachten: Frühstücks-Pension in St. Peter-Ording – Marktwert 845.000 Euro
  • Projektgutachten: Frühstückspension in Thale (Harz) – Marktwert 580.000 Euro
  • Markt- und Beleihungswertgutachten: Bürofläche in Teileigentum auf Erbpachtgrundstück in einem Denkmal in Bremen – Marktwert 225.000 Euro

Wieviel ist mein Haus Wert?

„Wie kann ich einen realistischen Wert meiner Immobilie ermitteln?“

Ein Experte weiß, wie er den Wert Ihrer Immobilie sachverständig ermitteln kann. In der ImmoWertV werden anerkannte Wertermittlungsverfahren geregelt. Je nach Art des Objektes wird der Wert durch folgende Verfahren ermittelt: – Vergleichswertverfahren – Sachwertverfahren – Ertragswertverfahren Seine überdurchschnittlichen Marktkenntnisse fließen in diesen Berechnungen ein und ermöglichen eine wirklichkeitsnahe Simulation des zu erwartenden Kaufpreises. Diese Arbeit werden Sie ungeschult nicht leisten können. Wenn Sie also keinen Sachverständigen mit der Immobilienbewertung beauftragen möchten, müssen Sie persönlich einen Preis anvisieren, den Sie am Markt vertreten müssen. Damit Ihnen dies gelingt, untersuchen Sie daher in Eigenregie folgende drei Bereiche: 1. Ihre persönlichen finanziellen Umstände 2. den Immobilienmarkt in Ihrer Umgebung 3. die objektspezifischen Eigenschaften Ihrer Immobilie Es ist verständlich, dass Sie eine Immobilie, in die Sie viel Mühe und Kraft investiert haben, einen hohen ideellen Wert beimessen – jedoch werden viele Marktteilnehmer diesen Wert nicht bezahlen wollen. Versuchen Sie daher diese drei Punkte mit den folgenden Hilfestellungen möglichst sachlich zu analysieren. Erfragen Sie ggf. die Meinung eines neutralen Dritten.

„Fair und kompetent… das für Sie passende Werk.“

Je nach Verwendung können mehr oder weniger aufwendige Gutachten für Sie ausreichen. Wir beraten Sie fair und kompetent, damit Sie ein Gutachten erhalten, welches seinen Zweck erfüllt.

Je nach Schwierigkeitsgrad werden unsere Gutachten von qualifizierten Immobilienbewertern oder diplomierten und zertifizierten Sachverständigen/Gutachtern angefertigt.

Was bieten wir konkret?

Wir erstellen für Sie das Gutachten, welches für Ihre Zwecke am Besten dienlich ist.

Wir erstellen rechtskonforme Gutachten im Sinne der ImmoWertV. Je nach Objekttyp ermitteln wir den Verkehrswert anhand des Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahrens. Bei Bedarf, oder sofern besondere Umstände es erfordern, ermitteln wir den Wert auch über das Residualwertverfahren und mit Hilfe DCF-Verfahren.

Wir bieten:

  • Kurzgutachten / Preisschätzungen
  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG
  • Gutachtenüberprüfungen/ -plausibilisierungen
  • Ankaufsberatung– VoFi / DCF-Verfahren

Welches Gutachten ist für Sie das passende?

Können Sie mir formlos eine unverbindliche Preisschätzung über meine Immobilie mitteilen?

Getreu des Mottos „eine kostenfreie Erstberatung und Preisschätzung ist für uns selbstverständlich“ können Sie unseren Service direkt hier auf der Webseite, unseren Formular-Flyer oder persönlich an einem unserer Standorte eine einfache, kostenlose Preisschätzung beauftragen.

Ich möchte meine Immobilie selbst verkaufen, oder aus anderen Gründen ein Gutachten bekommen, welches repräsentativ und nachvollziehbar ist. Was ist das passende Produkt?

Wenn Sie uns vollständige Angaben zur Immobile machen können, uns die nötigen Unterlagen zukommen lassen, wir keine Besichtigung vornehmen müssen und wir quasi nur den Wert nach gesetzeskonformen Methoden ermitteln sollen, dann kann bereits unsere Wertindikation ausreichen. Möchten Sie lieber einen Fachmann mit der korrekten Objekt- und Lagebeschreibung beauftragen, ist wahrscheinlich unser Kurzgutachten die richtige Wahl.

Ich benötige für das Finanzamt / meiner Steuererklärung ein Gutachten um mein Immobilienvermögen nachzuweisen, oder die Abschreibung (AfA) zu optimieren. Was ist das passende Produkt?

Sie benötigen auf jeden Fall ein rechtskonformes Gutachten, wo ein Sachverständiger die Details prüft. Das Finanzamt akzeptiert Gutachten von DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen/Gutachtern. Viele Finanzämter akzeptieren auch Kurzgutachten. Sollte es widererwartend nicht genügen, dann erstellen wir Ihnen gerne ein Verkehrswertgutachten, und rechnen den bereits geleisteten Rechnungsbetrag für das Kurzgutachten auf das Folgegutachten an.

Ich benötige für eine Familienangelegenheit (z.B. Erbschaft, Scheidung, Schenkung) ein Gutachten. Welches Produkt ist dafür geeignet?

Sie benötigen ein rechtskonformes Gutachten. Sofern eine gütliche Einigung wahrscheinlich und das Streitpotential gering ist, dann genügt ein Kurzgutachten. Vermuten Sie jedoch, dass Juristen eingeschaltet werden, sollte Sie auf Nummer sicher gehen und ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen. Im Übrigen rechnen wir den bereits gezahlten Rechnungsbetrag für ein Kurzgutachten auf unserem Honorar für ein Verkehrswertgutachten an, sofern es um die selbe Angelegenheit geht, oder es nur kurz darauf für das Selbe Objekt benötigt wird.

„Warum kann man bei der Wertermittlung auf unterschiedliche Beträge kommen?“

Je nachdem, welches Verfahren wie angewandt wird, kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Das Ergebnis ist also von folgenden Faktoren abhängig:

  • Welche Datenbasis/Erfahrung steht dem Wertermittler zur Verfügung
  • An welche Zielgruppe richtet sich die Wertermittlung
  • Wie werden die Wertrelevanten Parameter eingestuft

Der Wert der Immobilie hängt also davon ab, WER , WIE für WEN die Bewertung durchführt.

Doch eine wirklich korrekte Wertermittlung bedarf einer sachverständigen Begutachtung.

Sachverständig ist, wer überdurchschnittliches Fachwissen und Erfahrung hat, sein Wissen immer auf dem neusten Stand hält und in der Lage ist ein qualifiziertes und objektives Gutachten zu erstellen – etwas was viele Marktteilnehmer nicht vorweisen können.

Darüber hinaus müssen zertifizierte Sachverständige diese Qualifikation bereits über mehrere Jahre nachweisen können und werden regelmäßig überprüft, ob das Können und Wissen auf einem aktuellen Stand ist.

Darum arbeitet die Kürass Immobilien GmbH ausschließlich mit qualifizierten und zertifizierten Gutachtern zusammen.

Was ist ein gerichtsfestes Gutachten?

Unter einem gerichtsfesten Gutachten versteht man meist ein Gutachten, welches unter Einhaltung der gesetzlich anerkannten Methoden von einem qualifizierten Sachverständigen angefertigt wurde und als solches von einem Richter anerkannt werden könnte. Im Falle der Immobilienbewertung muss das Gutachten also die Anforderungen der ImmoWertV erfüllen und z.B. von einem DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter/Sachverständigen höchstpersönlich erstellt werden.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur der Richter entscheidet, ob das Gutachten tatsächlich im Falle eines Prozesses anerkannt wird. Im Falle von Streitigkeiten über das Gutachten kann er die Verteidigung oder die Nachbesserung des Gutachtens durch den Sachverständigen verlangen. Er kann aber auch ein neues Gutachten von einem von Ihm bestimmten Sachverständigen beauftragen. Dies ist besonders häufig dann der Fall, wenn bereits ein Gegengutachten erstellt wurde, oder ein anderer Sachverständiger das ursprüngliche Gutachten als fehlerhaft einstuft.

Daher empfiehlt es sich – wenn möglich – bereits vor einem Rechtsstreit ein Schiedsgutachten gemeinsam mit der Gegenpartei zu beauftragen.

Für beide Fälle – Schiedsgutachten und „gerichtsfestes Gutachten“ – bietet sich unser Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB an. Wir klären gerne mit Ihne persönlich welches Gutachten für ihre individuellen Bedürfnisse am besten geeignet ist.

Angebote und Preise

Preis Schätzung

Mit Hilfe von unseren Gutachtern haben wir Bewertungstools entwickelt, sodass wir professionelle und topaktuelle Preisschätzungen anfertigen können. Unsere Mitarbeiter sind mit dessen Umgang geschult, sodass Sie in der Regel eine entsprechende Schätzung in wenigen Minuten erhalten können, wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren.

Alles was wir hierfür von Ihnen benötigen sind die passenden Informationen, wie z.B. Gebäudetyp, Größe, Standort und aktueller Zustand. Details erklären wir Ihnen gerne am Telefon oder persönlich vor Ort. Das Ergebnis ersetzt selbstverständlich kein Gutachten. Es gibt ihnen aber eine grobe Preisorientierung.

 

 

 

 

 

Kostenlos

 

 

 

 

Ankaufberatung

Wir überprüfen das Immobilienangebot Ihrer Wahl. Wir beraten Sie zur Marktüblichkeit des Preises, nennen Ihnen ggf. ein Zielpreis und besprechen Verhandlungsstrategien. Gerne begleiten wir Sie zu einem Vor-Ort-Termin. Wir sind keine Bauschaden-Sachverständige, dennoch sind wir in der Lage wertrelevante Ausstattungsmerkmale oder Mängel zu erfassen und zu beurteilen, sofern diese nicht verborgen sind.

 

 

 

Ab 250 € *

 

 

Wertindikation

Wir ermitteln auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen, nach sorgfältiger Plausibilisierung und Auswertung einen Immobilienwert. Der ermittelte Wert basiert allein auf Ihren Angaben, weswegen wir keine Haftung für das Ergebnis übernehmen können - die Qualität hängt von Ihren Daten ab.

Ab 250 € *

Kurzgutachten

Dieses Gutachten orientiert sich an der ImmoWertV hat aber einen geringeren Umfang als ein Vollgutachten. Es findet eine ca. 30-minütige Objektbesichtigung statt, bei der die wesentlichen Ausstattungsmerkmale des Grundstückes (inkl. Bebauung) und der allgemeine Zustand erfasst wird.

Ab 600 € *

Verkehrswertgutachten gem. §194 BauGB

Wir erstellen gerne ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB. Dies ist die rechtsverbindlichste Gutachten-Variante in unserem Angebot. Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten arbeiten wir ausschließlich mit qualifizierten und/oder zertifizierten Gutachtern zusammen.

Ab 1.200 € *

* Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

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