Warum sollten Sie uns einen Maklerauftrag erteilen?
Durch unseren sachverständigen Background kennen wir den Markt besser als Andere. Unsere Gutachter kalkulieren mit Hilfe Ihrer Erfahrungen und auf Basis tatsächlicher Kaufpreise einen marktgerechten Preis.
Folgenden Service erhalten unsere Kunden exklusiv:
√ Sachverständig begleitete An- und Verkaufsberatung
√ Unterstützung bei der Finanzierung
√ Begleitung vor, bei und nach dem Notartermin
√ Vollständige Objektdokumentation, inkl. Recherchearbeit
Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten.
Wann fällt eine Provision an, bzw. welche?
Unsere Datenbank ist gefüllt mit qualifizierten Suchaufträgen. Wenn Ihr Objekt den Wünschen unserer Kunden entspricht, dann treten wir für diesen mit Ihnen in die Kaufpreisverhandlung. Hier fällt für Sie keine Provision an.
Seit dem 23.12.2020 gilt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Es ist nunmehr gesetzlich bestimmt, dass der Käufer nur noch maximal so viel Provision zahlen darf, wie es auch der Verkäufer tut. Hieraus resultiert, dass die provisionsfreie Vermarktung Ihrer Immobilie gesetzwidrig ist, sofern es sich hierbei um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Die einzige Ausnahme besteht hier, wenn Sie sich aufgrund einer qualifizierten Suchanzeige bei uns melden, bzw. Ihre Immobilie genau zu einer Suchanzeige von uns passt und Sie einen sehr fairen Preis verlangen.
Jedoch gebietet es nicht nur der Anstand, dass wir die Interessen desjenigen an erster Stelle stellen, der auch eine Provision zahlt. Grundsätzlich halten wir unsere Provision bewusst moderat. Je nach Interessenlage, die wir vertreten, erfolgt eine faire Gewichtung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. Eine optimale Leistung erhalten Kunden von uns, wenn eine Gesamtprovision von 6 % zzgl. USt. erzielt werden kann. Folgendes Schaubild verdeutlicht die Situation: