Können Sie mir formlos eine unverbindliche Preisschätzung über meine Immobilie mitteilen?
Getreu des Mottos „eine kostenfreie Erstberatung und Preisschätzung ist für uns selbstverständlich“ können Sie unseren Service direkt hier auf der Webseite, unseren Formular-Flyer oder persönlich an einem unserer Standorte eine einfache, kostenlose Preisschätzung beauftragen.
Ich möchte meine Immobilie selbst verkaufen, oder aus anderen Gründen ein Gutachten bekommen, welches repräsentativ und nachvollziehbar ist. Was ist das passende Produkt?
Wenn Sie uns vollständige Angaben zur Immobile machen können, uns die nötigen Unterlagen zukommen lassen, wir keine Besichtigung vornehmen müssen und wir quasi nur den Wert nach gesetzeskonformen Methoden ermitteln sollen, dann kann bereits unsere Wertindikation ausreichen. Möchten Sie lieber einen Fachmann mit der korrekten Objekt- und Lagebeschreibung beauftragen, ist wahrscheinlich unser Kurzgutachten die richtige Wahl.
Ich benötige für das Finanzamt / meiner Steuererklärung ein Gutachten um mein Immobilienvermögen nachzuweisen, oder die Abschreibung (AfA) zu optimieren. Was ist das passende Produkt?
Sie benötigen auf jeden Fall ein rechtskonformes Gutachten, wo ein Sachverständiger die Details prüft. Das Finanzamt akzeptiert Gutachten von DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen/Gutachtern. Viele Finanzämter akzeptieren auch Kurzgutachten. Sollte es widererwartend nicht genügen, dann erstellen wir Ihnen gerne ein Verkehrswertgutachten, und rechnen den bereits geleisteten Rechnungsbetrag für das Kurzgutachten auf das Folgegutachten an.
Ich benötige für eine Familienangelegenheit (z.B. Erbschaft, Scheidung, Schenkung) ein Gutachten. Welches Produkt ist dafür geeignet?
Sie benötigen ein rechtskonformes Gutachten. Sofern eine gütliche Einigung wahrscheinlich und das Streitpotential gering ist, dann genügt ein Kurzgutachten. Vermuten Sie jedoch, dass Juristen eingeschaltet werden, sollte Sie auf Nummer sicher gehen und ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen. Im Übrigen rechnen wir den bereits gezahlten Rechnungsbetrag für ein Kurzgutachten auf unserem Honorar für ein Verkehrswertgutachten an, sofern es um die selbe Angelegenheit geht, oder es nur kurz darauf für das Selbe Objekt benötigt wird.